Mit Wirkung zum 1.1.2021 hebt der Kreis die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene auf. Was sehr nach „Amtsdeutsch“ klingt, bedeutet vereinfacht aus-gedrückt, dass der Kreis zukünftig auf die Erhebung sogenannter „Schlachtgebühren“ aufgrund einer eigenen Satzung verzichtet.
Mit Wirkung zum 1.1.2021 hebt der Kreis die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene auf. Was sehr nach „Amtsdeutsch“ klingt, bedeutet vereinfacht aus-gedrückt, dass der Kreis zukünftig auf die Erhebung sogenanter „Schlachtgebühren“ aufgrund einer eigenen Satzung verzichtet. Es werden nur noch die deutlich geringeren Pflichtgebühren gemäß einer EU-Verordnung erhoben.Hintergrund ist, dass es den kleinen, meist familiär geführten Betrieben immer schwerer fällt, den gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden und dem wachsenden Kostendruck aufgrund der großen Schlachtbetriebe standzuhalten. Die lokalen Gewerbebetriebe bedeuten zum einen für die Tiere viel kürzere Transportwege. Zudem führt die Erhaltung der kleinen Unternehmen vor Ort zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaft. Das direkte Verhältnis zwischen Landwirten, Schlachtern, Metzgern, Gastronomie und Endverbrauchern wird somit gestärkt. Durch die Verhinderung weiterer Betriebsaufgaben werden die regionale Wertschöpfung und die lokale Nachhaltigkeit deut-lich gestützt.„Es ist mir eine Herzensangelegenheit“, sagte Landrat Stephan Pusch, als er diesen Vorschlag in die Kreisausschuss-Sitzung am 9. Dezember einbrachte. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
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